Pflegeversicherung, Private Pflegeversicherung, Zusatzpflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Seit 1995 stellt sie die fünfte Säule unserer Sozialversicherungen dar. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung von Pflegebedürftigen, welche auf Hilfe angewiesen sind. Dies setzt sie um, indem sie Pflegekosten nach Pflegestufen erstattet.
Die Pflegeversicherung (auch Pflegepflichtversicherung genannt) wird von den Pflegekassen getragen. Diese Pflegekassen müssen die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die privaten Krankenversicherer einrichten. Daher ist jeder Bürger dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Die Leistungen sind bei privaten und gesetzlichen Pflegekassen praktisch identisch.
Die Pflegeversicherung finanziert sich in erster Linie über Beiträge, nicht über Steuern. So, wie es bei anderen Sozialversicherungen der Fall ist, finanziert sich die Pflegeversicherung über das Umlageverfahren. Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung wurde von vielen Seiten gefordert, anstelle des Umlageverfahrens das Kapitaldeckungsverfahren zu wählen. Schon zu diesem Zeitpunkt war ersichtlich, dass die demographische Situation zu einem enormen Finanzierungsproblem erwachsen könnte. Das liegt daran, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfängern gegenüberstehen. Denn die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist rückläufig, während die Lebenserwartung steigt. Somit werden die Beiträge immer weiter ansteigen, während die Leistungen zwangsläufig schließlich zurückgefahren werden müssen, so wie es auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Bereits heute sind die Versorgungslücken in der Pflegepflichtversicherung so eklatant, dass im Falle einer starken Pflegebedürftigkeit Kosten auf Betroffene zukommen, die existenzbedrohende Höhen erreichen. So kommen selbst zu finanzierende Kosten in Höhe von rund 1.500 Euro monatlich bei stationärer Pflege in Pflegestufe III auf die Betroffenen zu. Können diese das nicht mehr tragen, muss die Familie die Kosten übernehmen.
Abhilfe schaffen nur die privaten Pflegezusatzversicherungen. Wer Sicherheit in puncto Kostenübernahme haben möchte und vermeiden möchte, dass der eigene Ehepartner und die Kinder für die Pflege zahlen müssen, der benötigt eine der drei Zusatzpolicen: Pflegerentenversicherung (monatliche Rentenzahlung), Pflegekostenversicherung (Übernahme der Restkosten) und Pflegetagegeldversicherung (Tagegeld zur freien Verfügung).