Berufsunfähigkeit & Unfall, BU-Versicherung, Unfallversicherung
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet und was vor Vertragsabschluß beachtet werden sollte:
Eine BU sollte jeder haben. Die BU kann bereits ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten soll.
Denn eine Erwerbsminderungsrente wird nur bezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Wenn Sie drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit absolvieren können, steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Können Sie mehr als sechs Stunden arbeiten, bekommen Sie keine Rente.
Die Berufsunfähgikeitsversicherung kann als selbständige Versicherung abgeschlossen werden bzw. als Zusatzversicherung mit einer Risikolebensversicherung kombiniert werden. Diese Kombi-Police ist dabei sehr üblich.
Die Versicherer teilen die Kunden in unterschiedliche Berufsgruppen ein. Das Alter und die ermittelte Risikogruppe bestimmen die Höhe des Beitrags. Das Hauptaugenmerk sollte dabei den Versicherungsbedingungen gelten. Der Antragsteller, der die Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet, sollte außerdem prüfen, dass die Versicherungsgesellschaft den Verzicht auf die abstrakte Verweisung anerkennt. Damit ist ausgeschlossen, dass bei gesundheitlichen Beschwerden die Leistungszahlungen mit dem Verweis der Arbeitsfähigkeit in einem anderen Beruf verweigert werden können.
Die Vertragslaufzeit sollte bis zum Ende des Erwerbslebens reichen, für viele ist das heute das 67. Lebensjahr. Mit einer kürzeren Laufzeit können Versicherte Geld sparen. So können Antragsteller etwa vereinbaren, dass die Laufzeit bereits mit dem 60. Lebensjahr endet. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Versicherte bis dahin ein Finanzpolster aufgebaut haben, auf das sie zurückgreifen können.
Die Unfallversicherung
Diese Versicherung ist wichtig, vor allem für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z. B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, zahlt aber nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit eine monatliche Rente.
Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Die besondere Bedeutung einer Unfallversicherung liegt, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, im Versicherungsschutz für den Fall einer Invalidität. Den Todesfall brauchen nur diejenigen abzusichern, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Und das ist dann viel sinnvoller über eine Risikolebensversicherung.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme (z. B. 225.000 Euro für den Fall der Vollinvalidität) ausgezahlt. Der Prozentsatz bestimmt sich im Allgemeinen nach einer Gliedertaxe (also nicht, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der Beeinträchtigung bei der Berufsausübung).
Wenn Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst oder mit zur Invalidität beigetragen haben, wird dieses berücksichtigt und entsprechend in Abzug gebracht. Unfälle durch besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben sind nicht mitversichert (beispielsweise Autorennen, Sportfliegen, Bundeswehreinsätze).
Wichtig ist also die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit mindestens 200.000 Euro versichern, möglichst mit Progression, die etwas mehr Beitrag kostet. Durch die Vereinbarung einer „Progression“ steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25 Prozent Invalidität bis zu 225 Prozent (bei 100 Prozent Unfallinvalidität).