Beste Gesetzliche Krankenkassen, GKV, Krankenkasse



Ab Januar 2009 sind alle gesetzlich Versicherten dazu verpflichtet, Beiträge in einen Gesundheitsfonds einzuzahlen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen einen einheitlichen Beitragssatz erheben müssen. Reichen die Beträge, die eine Krankenkasse erhält, nicht aus um die Kosten zu decken, kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag direkt von den Versicherten erheben. Ebenso kann die Krankenkasse einen Beitrag ausschütten, wenn die Kosten niedriger liegen als der Betrag, den die Kasse aus dem Gesundheitsfonds erhält...



Woran erkennt man aber die beste Krankenversicherung, die sich durchaus in einigen Punkten von anderen abheben kann? Ein wichtiger Aspekt ist die Beitragsrückerstattung und noch einige zusätzliche Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse anbieten kann. Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen Vorsorgekuren im ambulanten Bereich, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden nd Zusatzimpfungen.

Der Leistungskatalog von gesetzlichen Krankenkassen umfasst unter anderem:

Ärztliche Behandlung
Fahrtkosten
Gesundheitsförderung
Haushaltshilfe
Häusliche Krankenpflege
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen)
Auslandsschutz
Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken)
Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen)
Kieferorthopädische Behandlung
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Krankenhausbehandlung
Zuzahlungsbefreiungen
Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen)
Kur zur Rehabilitation, Genesung und Vorbeugung
Mutter-Kind-Kur
Künstliche Befruchtung
Individualprophylaktische Leistungen
Mutterschaftsleistungen
Empfängnisverhütung
Psychotherapie
Schwangerschaftsabbruch (sofern nicht rechtswidrig)
Sozialpädiatrische Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz

Es ist geplant, dass die Krankenkassenleistungen immer mehr abgebaut werden. Die beste Versicherung ist also die, die dem Kunden das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet.


Noch mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie in unserem
FAQ Katalog zur Gesetzlichen Krankenversicherung.



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