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Viele Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge erhalten, sind sich nicht sicher, ob diese auch durch die Riester-Rente gefördert wird. Dennoch schätzen viele Menschen die betriebliche Altersvorsorge sehr. Dies liegt vor allem daran, dass die Arbeitnehmer nur einen Teil ihrer Rentenanteile selber bezahlen müssen. Den Rest steuert der Arbeitgeber bei. Oft kommt es sogar vor, dass der Arbeitgeber den kompletten Betrag zur Rentenzahlung allein trägt.
Häufig handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Direktversicherung oder auch um eine so genannte Pensionskasse, aus der die Arbeitnehmer später einen gewissen Rentenanteil erhalten. Letztendlich kann davon ausgegangen werden, dass derartige betriebliche Altersvorsorgen auch durch Riester gefördert werden können. Dies bedeutet, dass ebenfalls Förderbeträge vom Staat entrichtet werden. Diese liegen ebenfalls bei 145,00 € für jede Person, die einen Riester-Vertrag besitzt, sowie 145,00 € für jedes Kind, für das der Staat immer noch Kindergeld entrichtet.
Wird für das Kind aus irgendeinem Grund kein Kindergeld mehr bezahlt, so ist es auch nicht mehr förderfähig. Um die Vorteile der Riester-Rente in einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen zu können, muss dies ebenfalls zunächst beantragt werden, denn auch hier kann der Staat nicht wissen, wer gefördert werden möchte. Natürlich hat auch der Arbeitgeber ein entscheidendes Wörtchen mit zu reden, vor allem dann, wenn er die Beträge komplett eigenständig einzahlt. Jedoch dürfte kaum ein Arbeitgeber etwas dagegen haben, eine Förderung für den Versicherten vom Staat anzunehmen.
Schließlich stellt sich diese Förderung durchweg als positiv dar. Sofern der Vertrag allerdings aus irgendeinem Grund vorzeitig gekündigt wird, müssen die staatlichen Zuschüsse ohne Abzug, also vollständig, zurück gezahlt werden. Dies sollte vor einer Kündigung demnach sehr klar sein. Betriebliche Altersvorsorge, die auch noch durch die Riester-Rente gefördert wird, findet in der Bevölkerung immer mehr Anklang, vor allem unter den Arbeitnehmern.
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