Ehepartner Riester-förderfähig, selbst nicht Riester förderfähig, trotzdem Riester Förderung
Es ist so, dass die Riester-Rente nicht immer so eindeutig ist. Viele Menschen kennen sich mit diesem System einfach nicht aus. Dabei ist es, sofern man sich ein wenig dafür interessiert, gar nicht mehr so schwer zu verstehen. Grundsätzlich sieht die Regelung in diesem Fall folgendermaßen aus: Jemand der nicht arbeitet, beispielsweise weil er arbeitslos, langzeitsarbeitslos oder arbeitsunfähig (aus welchem Grund auch immer) ist, hat trotzdem einen Anspruch auf die Zulagen vom Staat.
In diesem Fall gibt es eine besondere Regelung, wonach derjenige den eigenen Beitrag nicht selbst zahlen muss. Das gleiche gilt für jemanden, dessen Ehepartner voll förderfähig ist. In diesem Fall kann die Veranlagung unter Umständen über den Ehepartner erfolgen. Jemand, der demnach keiner Arbeit nachgeht, muss keine Angst haben, schlechter gestellt zu werden. Dies wäre auch ein Unding. Schließlich würden die meisten Menschen gern arbeiten gehen, können dies jedoch aus verschiedenen Gründen nicht.
Aus Gründen der Gleichstellung wird dies demnach so geregelt. Wissenswert ist auch, dass es für Kinder eine extra Zulage gibt, die recht hoch ist. Wer also ein Kind hat, der sollte dies bei der Vertrags-Unterzeichnung auf jeden Fall mit angeben. Dadurch kommt vom Staat noch einmal recht viel Geld extra zusammen, welches nicht abgelehnt werden sollte. In der Regel werden die Kinder ebenfalls der förderfähigen Person zu Grunde gelegt. Jemand, der nicht förderfähig ist kann demnach selbstverständlich auch das Kind nicht angeben.
Das Gute an der Riester-Rente ist, dass es sich hierbei um eine private Altersvorsorge handelt, bei der jeder Förderfähige selbst entscheiden kann, ob er diese gern hätte oder eben nicht. In Anbetracht der Lage der Staatsrente befinden die meisten Menschen diese Möglichkeit als gut, vor allem, weil auch diejenigen gefördert werden, die es sich nicht unbedingt leisten können, weil sie beispielsweise erwerbsunfähig sind.
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