Firmenversicherung, Firmenversicherungen, Firmen versichern



Für jeden Unternehmer und Arbeitgeber stellt sich am Anfang die Frage nach der Notwendigkeit von Firmenversicherungen. Hierbei gelten im Allgemeinen zunächst ganz ähnliche Vorraussetzungen und Prioritäten wie im privaten Leben und auch die Agenturen die Firmen versichern sind zumeist dieselben wie jene die im privaten Bereich zu finden sind. Die erste Firmenversicherung an die ein Unternehmer denken sollte ist die Gewerbeversicherung, wobei hier von mehreren Versicherungen gleichzeitig die Rede ist die sich je nach Art und Rechtsform des Unternehmens unterscheiden. Die Gewerbeversicherungen umfassen zum Beispiel: Regulierungen bei Schäden an Inventar oder Waren, Schutz bei Bränden oder Wasserschäden, Haftung im Einbruchsfall und beinhalten meist auch eine Firmenversicherung im Bezug auf den Rechtsschutz...



In diesen Gewerbeversicherungen inbegriffen ist auch die betriebliche Altervorsorge die an dieser Stelle allerdings besonders hervorgehoben wird weil sie sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer diverse Vorteile bietet. Firmen versichern in diesem Fall ihren Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge und garantieren ihm weiterführende Leistungen bei Invalidität, altersbedingtem Berufsausscheiden oder, im Zweifel, seinen Hinterbliebenen entsprechende Leistungen beim Tod des Arbeitnehmers.

Der Unternehmer zahlt in diesem Fall in Absprache mit dem Arbeitnehmer eine entsprechenden Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers in eine entsprechende Direktversicherung, in diesem Fall zum Beispiel über eine betriebliche Lebensversicherung die im Todesfall des Arbeitnehmers auch an die Hinterbliebenen zahlt. Eine andere Möglichkeit bietet die so genannte Unterstützungskasse. Hierbei investiert der Arbeitgeber das Geld in die Unterstützungskasse, mit zwei Möglichkeiten. Über die reservepolsterfinanzierte Unterstützungskasse kann das Geld als Kapital dauerhaft angelegt werden um im Bedarfsfall ausgezahlt werden, diese Art bietet viel Sicherheit, endet aber meist in einer Unterdeckung beim Arbeitnehmer aufgrund der niedrigen Sätze für die betriebliche Altersversorgung.

Diese betragen grundsätzlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zweite Möglichkeit für den Arbeitgeber ist es, das Geld gewinnbringend über die Kasse anlegen zu lassen. Die Unterstützungskassen gewähren im Allgemeinen keinen rechtlichen Anspruch auf ihre Leistungen weshalb sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen und ihr Geld frei anlegen können. Das klingt für den Arbeitnehmer zunächst gefährlich, ist es aber nicht. Im Zweifel werden die vom Arbeitgeber garantierten Leistungen durch den Pensionssicherungsverein ausgezahlt auch wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet.

Diese Formen der betrieblichen Altersvorsorge sorgen dafür dass Mitarbeiter langfristig an ein Unternehmen gebunden werden, nicht nur aufgrund der Zufriedenheit durch die Leistungen des Arbeitgebers sondern auch durch die finanziellen Vorteile dieser Art der Versicherung. Auch Arbeitgeber profitieren allerdings von steuerlichen Vorteilen dieser Firmenversicherungen in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Firmen versichern aber nicht nur sich selbst oder ihre Mitarbeiter, auch der Schaden der eventuell Dritten zugefügt werden könnte will abgesichert sein. In diesem Fall spricht man von einer Betriebshaftpflichtversicherung die im Großen und Ganzen ähnlich funktioniert wie eine normale private Haftpflichtversicherung.

Bei Betriebshaftpflichtversicherungen besteht die Haftung sowohl für die Firma als juristische Person selbst als auch für die Handlungen der Mitarbeiter dieser Firma. Eine spezielle Form dieser Versicherung ist die Produkthaftpflichtversicherung. Eine Firma die ihre Produkte also an einen Endverbraucher ausliefert der diese nicht weiterverarbeiten kann, ruft durch mangelhafte Ware nicht nur den Schaden an der Ware direkt hervor sondern auch finanzielle Schäden beim Kunden. In diesen Fällen muss eine Produkthaftungsversicherung abgeschlossen werden die in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen ist.



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