Förderung Rürup Rente, Förderung für Rürup beantragen
Bei der Rürup Rente gibt es keine direkten finanziellen Zulagen vom Staat, wie etwa bei der bekannten Riester Rente. Zwar wird auch die freiwillige Basisrente, die man nach ihrem Begründer „Rürup Rente“ nennt, staatlich unterstützt, aber nach einem andern Modell als die vorgenannte Riester Rente. Der Staat beteiligt sich an der privaten Rentenversicherung durch steuerliche Erleichterungen, die der Rentenversicherte bei der Rürup Rente über seine Steuererklärung geltend machen kann.
Die Beiträge zur Rürup Rente (Basisrente) können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Während der Phase der Beitragszahlung, der so genannten Ansparzeit, kann der Privatversicherer seine Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich absetzen. Für das Jahr 2008 liegt zum Beispiel dieser Höchstsatz bei 66 Prozent. Allerdings gibt es auch eine Beitragsgrenze, bis zu der ein Steuerabzug geltend gemacht werden darf. Zu beachten ist, dass der Prozentsatz, der beschreibt, wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil ist, in den nächsten Jahren ansteigt.
Jährlich können so 2 Prozent mehr zum Ansatz gebracht werden. Im Jahr 2025 wird die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge dann bei 100 Prozent liegen, allerdings unter Beachtung einer Beitragshöchstgrenze. Die Beitragshöchstgrenze liegt bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Selbständige und Arbeitnehmer, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerken zahlen, können nicht den vorgenannten vollen Betrag als Beitragshöchstgrenze für die Rürup Rente nutzen. Sie müssen den gesetzlichen Renten- oder Versorgungswerksbeitrag abziehen.
Bei der doch recht komplizierten Berechnung des eventuellen Steuervorteils sollte man vor dem Abschluss eines Rürup Vertrages eine Beratung in Anspruch nehmen. Modellrechnungen auf diversen Internetportalen können bei der Entscheidungsfindung helfen. Für den Abschluss einer Rürup Rente bedarf es keines Antrags auf staatliche Förderung, wie dies zum Beispiel bei der Riester Rente vorgeschrieben ist. Die eingezahlten Beiträge werden lediglich im Rahmen der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht, wie zuvor beschrieben.
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