Für wen Rürup Rente, Rürup Rente sinnvoll, wer profitiert von Rürup
Prinzipiell eignet sich die Rürup Rente oder Basisrente für diejenigen Personen, die steuerlich gefördert für ihr Alter sparen bzw. vorsorgen möchten. Da es keine staatliche Förderung in Form von finanziellen Bezuschussungen bei der Rürup Rente gibt, sondern die Förderung über die steuerliche Geltendmachung der Beiträge über die Steuererklärung erfolgt, profitieren am meisten die Personengruppen von der Basisrente, die entsprechend hohe Einkommenssteuer zahlen.
Tatsächlich profitieren vor allem Erwerbstätige von der Rürup Rente, die einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit nachgehen und nicht gesetzlich rentenversichert sind. Ursprünglich war diese Rentenform gerade auf diese Zielgruppe zugeschnitten, die keine Beiträge in die Pflichtversicherung einzahlt und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen muss. Für Freiberufler und Selbständige ist die Basisrente auch deshalb besonders interessant, da sie die staatlich geförderte Riester Rente bisher nicht oder nur indirekt (über einen förderberechtigten Ehepartner) in Anspruch nehmen können.
Durch die relativ hohen Steuerfreibeträge können Versicherungsnehmer auch größere Beträge in eine Rürup Rente anlegen bei gleichzeitiger staatlicher Förderung. Auch Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch sollten heute zusätzlich vorsorgen. Die Basisrente stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge dar. Von der Rürup Rente profitieren dabei besonders Beamte und gut verdienende Arbeitnehmer.
Der Beitrag mindert mindestens anteilig die Jahressteuerschuld des Arbeitnehmers. Wer sich in Kombination mit der Basisrente zusätzlich gegen eine Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Eintritt in das Rentenalter gut geschützt. Für Arbeitnehmer kann auch ein weiterer Aspekt der Rürup Rente vorteilhaft sein. Da Rürup-Versicherte ihre Basisrentenversicherung nicht kündigen können und damit das einmal eingezahlte Geld vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt werden kann, ist der bereits eingezahlte Rentenbeitrag vor staatlichem Zugriff sicher.
Damit muss der Vertrag bei Hartz-IV-Bezug nicht aufgelöst werden. Gleiches gilt sinngemäß bei Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers bzw. bei Insolvenz des Gewerbetreibenden. Der eingezahlte Rürup-Beitrag ist nach gegenwärtiger Rechtsprechung pfändungssicher. Ein Zugriff ist gegebenenfalls nur bei einer späteren Rentenzahlung möglich.
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