Rentenversicherung, garantierte Rente, Garantierente



Bei der Rentengarantiezeit handelt es sich um den Zeitraum, in dem die spätere Rente ausgezahlt wird. Diese Rentengarantiezeit liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften zwischen fünf und zwanzig Jahren. Der Versicherungsnehmer hat zumeist die Wahl. Er kann somit selbst bestimmen, wie lange die monatliche Rente ausgezahlt werden soll. Selbstverständlich werden die Rentenzahlungen diesem Zeitraum angepasst.

Die garantierte Rente weist darauf hin, wie viel Geld der Versicherungsnehmer garantiert von der Rentenversicherung erhält. Häufig werden von der Versicherungsgesellschaft vertragliche garantierte Renten festgehalten, die zumindest in der Höhe des selbst geleisteten Beitrages liegen (abzüglich der Kosten der Versicherungsgesellschaft). Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt können auch die Leistungen des Staates mit einbezogen und ausgezahlt werden. Dies jedoch wird nicht garantiert. Eine derartige Prognose wäre wirklich zu unsicher.

Bei der garantierten Rente kann sich der Versicherungsnehmer von Beginn an sicher sein, dass die monatlichen Rentenzahlungen vollkommen gleich bleiben. Eine Anpassung nach oben oder nach unten während der Auszahlungs-Phase ist der Versicherungsgesellschaft demnach nicht möglich. Ist eine Klausel zur garantierten Rente im Versicherungsvertrag nicht enthalten, so sollte der Vertrag nicht unbedingt unterschrieben werden. In einem sollen Fall könnte es durchaus passieren, dass dem Versicherungsnehmer am Ende nicht sehr viel Geld übrig bleibt und er jahrelang umsonst in den Vertrag eingezahlt hat.

Dieses Risiko sollte selbstverständlich um jeden Preis vermieden werden. Wer von Anfang an eine Garantieleistung vereinbart, der ist auf der sicheren Seite. Allerdings kann sich diese Garantieleistung verändern, sofern sich der Versicherungsnehmer dazu entschließt, plötzlich niedrigere oder höhere Beiträge zu leisten. Dies kann die Versicherungsgesellschaft natürlich nicht voraussehen, denn eine Berechnung der garantierten Rente erfolgt immer nach der Ausgangssituation. Selbstverständlich wird die Versicherungsgesellschaft die Rente nach berechnen und den Versicherungsnehmer über die Änderung informieren, sodass dieser nicht im Dunkeln tappen und erahnen muss, was ihm am Ende zusteht.



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