Im Ausland richtig krankenversichert
Da die Leistungen der Krankenversicherungen im Ausland nicht zwangsläufig mit denen im Inland gleichzusetzen sind, ist es sehr wichtig, vor der Abreise den Versicherungsschutz zu überprüfen. Gegebenenfalls muss dann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die das bestehende Leistungsdefizit ausgleicht. Auf www.private-krankenversicherung.net gibt es weitere Informationen zu diesem Thema.
Inwiefern bereits ein Schutz besteht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern hängt davon ab, wie und bei welcher Versicherung man versichert ist.
Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen haben einen sehr unzureichenden Schutz. Es wird zwar grundsätzlich in den Ländern der europäischen Union Versicherungsschutz gewährt, allerdings bezieht dieser sich ebenfalls auf das generelle Gebot der medizinischen Grundversorgung, welche im Fall des Auslandsaufenthaltes jedoch auf dem dortigen medizinischen Standard beruht. Insofern kann dies, je nach dem Land, in dem man sich aufhält, eine deutlich schlechtere medizinische Versorgung sein, als es in Deutschland der Fall wäre. Krankenrücktransporte müssen jedoch selbst gezahlt werden, hier springt die Krankenkasse nicht ein.
In der privaten Krankenversicherung hängt der abgesicherte Leistungsumfang vom jeweils individuell gewählten Tarif ab. Generell ist jedoch, ebenfalls wie in der GKV, eine medizinische Standardleistung innerhalb der europäischen Union gewährleistet. Allerdings können Privatpatienten ihren Versicherungsvertrag auch so abschließen, dass alle Leistungen analog zur medizinischen Versorgung im Inland erbracht werden. Ebenso kann durch eine entsprechende Tarifwahl die geographische Grenze aufheben, wodurch der Versicherungsschutz auch in Ländern außerhalb der europäischen Union besteht. Weiterhin kann auch die Dauer, die bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ist, verlängert werden.
Eine private Krankenzusatzversicherung empfiehlt sich also für alle, die entweder gesetzlich versichert sind, oder aber keinen ausreichenden Auslandsschutz in ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben.