Kapitalwahlrecht Rürup Rente, Kapital Rürup Rente



Zum Thema Auszahlung gibt es für die Rürup Rente oder Basisrente verschiedene Vorschriften. Eine wichtige Vorschrift besagt, dass die Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalzahlung nicht möglich ist. Das gilt sowohl für den Gesamtbetrag des Kapitals, welches während der Ansparphase gebildet wurde, als auch für Teilbeträge. Es ist also für die privat finanzierte Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht vorgesehen. Eine gewisse Ausnahme stellt die erlaubte Abfindung einer Kleinstrente dar. Eine solche Kleinstrente kann abgefunden werden, sofern diese nicht über einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße liegt.

Eine fixe Bewertungsgrundlage für die Berechnung gibt es allerdings nicht. Im Jahr 2008 galt als Bezugsgröße für die Kleinstrente ein Wert von 2485 Euro im Monat. Der Kleinstrentenbetrag lag also bei 24,85 Euro. In Normalfall wird die Basisrente aber als lebenslange Rente (Leibrente) gezahlt, wobei der frühest mögliche Auszahlungsbeginn zur Zeit auf dem vollendeten 60. Lebensjahr festgesetzt ist. Diese untere Altersgrenze gilt allerdings nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden.

Für alle danach abgeschlossenen privaten Basisrentenverträge gilt als frühestes Alter für den Eintritt in die Auszahlungsphase das vollendete 62. Lebensjahr. Wie bereits erwähnt, kommt die Rürup Rente in Form einer
Leibrente zur Auszahlung. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass der Versicherte auch im hohen Alter eine regelmäßige Auszahlung als Einkommen erhält. Dies gilt auch dann, wenn das angesparte Kapital rein rechnerisch schon aufgebraucht ist.

Ein Beenden der Auszahlung der Leistungen vor dem Ableben des Versicherungsnehmers durch den Leistungsträger (Versicherer) ist in den Regelungen zur Basisrente nicht vorgesehen. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass der Rürup Rentner nicht im hohen Alter in die Bedürftigkeit zurückfällt und der Staat seine Pflicht zur Grundsicherung der Existenz erfüllen muss.

In der Auszahlungsphase hat der Versicherte die Wahl zwischen einer festen oder einer dynamischen Rente. Eine dynamische Rente gleicht die jährliche Inflationsrate aus. Dafür muss der Rürup Rentner allerdings anfangs niedrigere Auszahlungsbeträge in Kauf nehmen.



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