Rentenversicherung Kindererziehung, Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Wer Kinder hat, der wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt, als andere Menschen. Im Gegenteil – der Staat möchte alles tun, um das Bevölkerungswachstum wieder anzukurbeln. Hierbei gilt demnach folgende Regelung. Für Kinder, die bis zum 31.12.1991 geboren wurden, wird eine Erziehungszeit von einem Jahr angerechnet. Geburten, die nach dem 01.01.1992 erfolgten, führen dazu, dass insgesamt bis zu 3 Jahre Erziehungszeit in der Rente zu Grunde gelegt werden können.
Natürlich ist es so, dass viele Menschen nicht wissen, welche Berechnung in diesem Fall erfolgt. Es ist so, dass ein Durchschnittsverdienst zu Grunde gelegt wird, anhand dessen die Rente bemessen wird. Die Beiträge zur Rente übernimmt während der Erziehungszeit der deutsche Staat. Schließlich ist das Einkommen in dieser Zeit in der Regel nicht vorhanden, mal abgesehen von dem Erziehungsgeld, welches in dem Zusammenhang keine Rolle spielt. Wem werden jedoch die Kindererziehungszeiten angerechnet? Hierbei gibt es bestimmte Regelungen. Sofern sich ausschließlich ein Elternteil während der Erziehungszeit um das Kind kümmert, wird auch nur diesem Elternteil die Erziehungszeit angerechnet.
Ist es jedoch so, dass beide Elternteile eine Erziehungszeit in Anspruch nehmen möchten, so werden die Kindererziehungszeiten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeteilt. Dies muss allerdings zunächst beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Beantragung nicht für eine lange Zeit rückwirkend getätigt werden kann. Verpassen die Eltern die Beantragung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten, so werden diese in der Regel der Mutter angerechnet. Sind in einem Haushalt mehrere Kinder vorhanden, so können die Kindererziehungszeiten auch mehrfach angerechnet werden.
Auch hierdurch möchte man vermeiden, dass Kinder eine gesetzliche Rentenleistung negativ beeinflussen und die Eltern hierdurch schlechter da stehen. Wie sich die Rentensituation in den nächsten Jahren verändern wird, ist nicht hundertprozentig vorauszusehen. Experten raten jedoch in der Regel, eine zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen, um ein Polster zu haben.
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