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Mit dem Thema Riester-Rente beschäftigen sich inzwischen immer mehr deutsche Bürger, was vor allem etwas damit zu tun hat, dass die gesetzliche Rente nicht mehr unbedingt zum leben ausreicht. Weiterhin ist es so, dass durch die staatliche Zulage Riester immer gefragter wird. Wo sonst erhält man so leicht Geld vom Staat, um die eigene Zukunft zu sichern. Wer Kinder hat, der sollte unbedingt in Erwägung ziehen, eine Riester-Rente abzuschließen. Es ist schließlich so, dass Kinder mit angerechnet werden. Die Förderung vom Staat fällt demnach höher aus. Der anfängliche Satz lag bei einer Höhe von 138,00 € je Kind.

Inzwischen wurden die Beträge jedoch geändert. Für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden, gibt es inzwischen 185,00 € Zulage. Kinder, die danach zur Welt gekommen sind, werden sogar mit einer Zulage von 300,00 € berücksichtigt. Eine stattliche Summe also, die man sich nicht entgehen lassen sollte. In den nächsten Jahren wird sich dieser Betrag voraussichtlich weder erhöhen noch nach unten hin verändern, was daran liegt, dass alle absichtlichen Änderungen in Bezug auf den Eigenanteil und die Förderung bereits umgesetzt wurden. Die Kinderzulage kann jeder beantragen, der einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Weiterhin können alle Kinder angerechnet werden, wobei es für jedes Kind, welches vor dem Jahr 2008 geboren wurde, den Satz von 185,00 € Zulage gibt.

Nicht jedoch ist es möglich, dass die Kinder zweimal, also beispielsweise im Vertrag der Mutter und im Vertrag des Vaters auftauchen. Schließlich würde der Staat hierdurch die doppelte Summe zahlen müssen, was definitiv nicht möglich ist. Ein Kind zu haben, kann sich in Bezug auf Riester demnach sehr positiv auswirken. Schließlich werden die eigenen zu leistenden Anteile durch das Kind verringert. Die Eigenleistung ist demnach nicht mehr so hoch, was dem Geldbeutel sehr zu Gute kommt. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, der muss selbstverständlich das Kind eigenständig mit angeben, um die Zulage erhalten zu können. Woher sollte der Staat ansonsten wissen, dass ein Kind vorhanden ist. In der Regel wird allerdings beim ausfüllen des Vertrages nach Kindern gefragt.




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