Krankenkassenvergleich, Krankenkassen vergleichen, Gesetzliche Krankenkassen



Seit dem 01.01.2009 gilt der neue Gesundheitsfond. Auf Grund dieses Gesundheitsfonds schliessen sich immer mehr kleine Krankenkassen zusammen, so dass die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sichtlich verringert wird. Experten sehen den im Gesundheitsfond festgesetzten Beitrag als zu gering an, was für die Versicherten voraussichtlich eine Mehrbelastung in Form von Sonderbeiträgen zur Folge hat. Der Gesundheitsfond bestimmt einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent. Für Selbständige beträgt dieser Satz 14,9 Prozent.



Die Grundidee des Fonds ist es, dass Geld unter den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen gerechter aufzuteilen. Der Wettbewerb untereinander durch verschiedene Beitragssätze entfällt daher durch den Einheitssatz. Für bisher günstig Versicherte kann dies nun zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, was für bislang teuer Versicherte eine Entlastung bedeutet. Dabei wird das Geld jedoch nicht innerhalb der Kassengruppen aufgeteilt, sondern vielmehr unter allen auf dem Markt vorhandenen Krankenkassen. Hierbei gilt unter anderem die Regelung: Je mehr kranke Versicherte, desto mehr Geld für die Kasse.

Ein Grund mehr, dass die Versicherungsnehmer alle Möglichkeiten prüfen und die Krankenkassen vergleichen. Denn durch diesen Einheitssatz wird es für den Versicherten beim Krankenkassenvergleich also besonders wichtig das Leistungsspektrum der gesetzlichen Versicherungsträger zu beachten, um einen möglichst optimalen Versicherungsschutz zu erhalten. Hierbei sollte aber nicht nur auf das Leistungsangebot, sondern auch auf eventuelle Sparmöglichkeiten geachtet werden.

Dem Versicherten stehen dabei im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen sechs Gruppen zur Verfügung. Die Entstehung dieser Gruppen ist auf einen historischen Hintergrund zurückzuführen. Früher war die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse abhängig von der Berufsbranche des Versicherten. Erst seit Beginn der neunziger Jahre besteht für alle Versicherten die Möglichkeit der freien Wahl hinsichtlich des gewünschten Leistungsträgers.

Die Ersatzkrankenkasse war früher Leistungsträger für die Personen, deren Beruf keine Zuordnung zu einer der anderen Gruppen zuließ. Durch den Gesundheitsfond sehen die Ersatzkassen einem erhöhten Wettbewerb entgegen, dem sie jedoch durch Vorsorgung in Bezug auf ihre Mitarbeiter und entsprechenden Rücklagen gerüstet entgegen treten.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die überwiegend von ortsansässigen Versicherten gewählt werden, haben diese Rückstellungen und Vorsorgemaßnahmen nicht getroffen; Pensionsansprüche wurden durch Verwaltungskosten aufgefangen. Dies ändert sich durch den Gesundheitsfond, denn Berechnungen des Bundesversicherungsamtes zur Folge bekommen die Ortskrankenkassen einen weitaus größeren Teil des Geldes zugewiesen, als die anderen Kassen. Negativaspekt für die Ortskrankenkassen ist nun allerdings, dass auch sie nicht vor einem Konkurs geschützt sind, so wie es vor Einführung des Fonds gewesen ist.

Obwohl bei den Betriebskrankenkassen, die früher Leitungsträger für Versicherte aus großen Konzernen und größeren Firmen waren, ein Rückgang der einzelnen Kassen durch Fusionen zu verzeichnen ist, haben sich auch die Betriebskrankenkassen auf den Wettbewerb vorbereitet und bieten ihren Versicherten neben dem Leistungsangebot auch spezielle Bonusprogramme an.

Wer also einen Wechsel seiner Kasse plant, sollte unbedingt die Krankenkassen vergleichen und nicht überstürzt handeln. Die meisten Krankenkassen sind auch im Internet mit ihren Angeboten und eventuellen Bonusprogrammen vertreten. Gegebenenfalls kann auch ein sogenannter Tarifrechner beim Krankenkassenvergleich hilfreich sein. Mit Hilfe des Tarifrechners kann unter Berücksichtung bestimmter Bonusmodelle die günstige Alternative gefunden werden, die das speziell auf den Versicherten zugeschnittene Leistungspaket bietet. Keinesfalls aber sollte beim Vergleich der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen das Preis-Leistungsverhältnis außer Acht gelassen werden.



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