Private Krankenversicherung für Rentner



Wer während seiner Berufstätigkeit privat versichert war, bleibt dies auch im Rentenalter. Der Versicherungsbeitrag ändert sich mit Renteneintritt nicht – er ist nach wie vor abhängig vom Eintrittsalter in die private Krankenversicherung.

Für ihren Versicherungsbeitrag erhalten Rentner – sofern sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen – einen Zuschuss, der den bisherigen Arbeitgeberzuschuss ersetzt. Der Zuschuss wird vom dem Träger der
Rentenversicherung ausbezahlt – auch dann, wenn statt einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nur eine Witwen- oder Waisenrente ausbezahlt wird. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent des Versicherungsbeitrages für die private Krankenkasse und wird gemeinsam mit der monatlichen Rente ausbezahlt. Allerdings muss der Zuschuss extra beantragt werden.

Unter die Versicherungspflicht fallen Rentner, die in der zweiten Hälfte ihrer Berufstätigkeit zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. In diesem Fall erhält der Rentner keinen Zuschuss zu seinem Versicherungsbeitrag.

Wer bereits in jungen Jahren eine private Krankenversicherung genutzt hat, konnte im Laufe der Jahre Altersrückstellungen aufbauen, von denen er im Rentenalter profitieren kann.
Junge Versicherungsnehmer zahlen aus diesem Grunde 10-40 Prozent höhere Versicherungsbeiträge, um die späteren Gesundheitskosten im Alter ausgleichen zu können. Je später ein Versicherungsnehmer in die private Krankenkasse einsteigt, umso höher werden die Beträge, die für die Altersrückstellungen einbehalten werden.

Durch angesparte Altersrückstellungen können sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter jährlich um 1 – 1,5 Prozent reduzieren. Mit Beitragserhöhungen muss ein Rentner dann in keinem Fall rechnen. Dies ist nur dann der Fall, wenn zuvor ein günstiger Tarif ohne Altersrückstellungen gewählt wurde.

Die Zahlung der Altersrückstellungen fällt ab dem 60. Lebensjahr weg, sodass ein einheitlicher Beitrag für Rentner zustande kommt. Häufig ist es deshalb auch durchaus sinnvoll, noch mit über 60 Jahren einen Wechsel private Krankenversicherung vorzunehmen. Welcher Tarif sich in diesem Fall am besten eignet, kann in einem private Krankenversicherung Online Vergleich herausgefunden werden.

Wer bereits mindestens 10 Jahre privat versichert und über 55 Jahre alt ist, kann auch in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung wechseln, der den Leistungen und den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. 



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