Rentenversicherung, kurz vor Renteneintritt, Renteneintritt kurz bevor
Jedem Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben lang gearbeitet und auf seinen Lohn oder das Gehalt Sozialabgaben geleistet hat, weiß, dass er am Ende dafür auch einen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat, die er aus dem ganz großen Rententopf erhalten wird. Allerdings muss jede Person diese Leistung, wie auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem entsprechenden Träger beantragen, um in den Genuss der Rentenzahlung zu kommen.
Damit es ein fließender Übergang vom aktiven Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand wird, sollte dieser Antrag unbedingt rechtzeitig gestellt werden. Außer bei dem Rentenversicherungsträger kann dies jeder Versicherte unter anderem auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, die für ihn zuständig ist, tun. Gestellt werden kann dieser Antrag zudem bei dem Versicherungsamt, welches für den jeweiligen Wohnsitz zuständig ist.
Für die Antragstellung benötigt die jeweilige Person ein entsprechendes Formular, das in all diesen Ämtern ausgehändigt wird. Erst, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt worden ist, kann auch die Zahlung der Rente rechtzeitig erfolgen. Davon hängt im Prinzip der Beginn der Rente ab. Den Antrag auf die Zahlung einer Rente kann jeder Bürger stellen, der das 15. Lebensjahr erreicht hat. Ab diesem Alter ist er berechtigt einen Antrag bei der entsprechenden Stelle einzureichen. Wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Erziehungsrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres als Regelaltersrente gezahlt, so stellen diese Sachverhalte die einzige Ausnahme in Bezug auf die erforderliche Antragstellung zur Zahlung der Rente dar.
Das sind Ereignisse, die keiner gesonderte Antragstellung auf Zahlung der Rente bedürfen. In jedem anderen Fall muss der Anwärter auf eine Rente einen Antrag stellen, um die entsprechenden Leistungen aus dem Rententopf zu erhalten. Hat er dafür Sorge getragen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, steht dem rechtzeitigen Beginn der Rentenzahlung und einem lückenlosen Übergang in das erholsame Rentendasein nichts mehr im Wege.
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