Mindestbetrag Rürup Rente, Mindesteinzahlung Rürup Rente



Es gibt prinzipiell keinen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen monatlichen Mindestbeitrag in der Ansparphase der Rürup Rente. Die Rürup- oder Basisrente zeichnet sich gerade dadurch aus, das die Beitragszahlung sehr flexibel gestaltet werden kann. Der Gesetzgeber lässt es beispielsweise zu, dass monatliche Beiträge oder halbjährliche Beiträge gezahlt werden können, auch jährliche Einmalzahlungen sind durchaus möglich. Diese Beiträge dürfen variabel gestaltet werden. Zusätzlich ist es möglich, Einmalzahlungen zu leisten. Dies kann nun wieder jährlich erfolgen oder überhaupt nur als einmalige Zahlung für die gesamte Ansparphase.

Diese Modalitäten ermöglichen es vor allem Selbständigen oder Freiberuflern, die nicht über ein genau kalkulierbares Einkommen verfügen, eine jährliche Anpassung der Zahlung an ihre Vermögensverhältnisse vorzunehmen. Hierin liegt einer der großen Vorteile der Rürup Rente gegenüber der Riester Rente, die von einem festen Mindestbeitrag ausgeht. Die Flexibilität der Basisrente macht diese zum Beispiel auch für Arbeitnehmer interessant, deren Gehalt stark von erfolgsabhängigen Provisionen beeinflusst wird. Soweit die Vorgaben des Gesetzgebers. Wie die Verträge nun im konkreten Fall ausgestaltet werden, entscheidet der Versicherer.

Hier gibt es sehr unterschiedliche Modelle. Eines soll kurz am Beispiel einer Modell-Basisrente skizziert werden. Dieses Modell-Produkt-Basisrente verfolgt als Anlagekonzept einen Fondssparplan. Die Beiträge werden in Aktiendachfonds und in festverzinslichen Wertpapieren (Rentenfonds) angelegt. Vorgesehen ist ein monatlicher Mindestanlagebetrag von 25 Euro bzw. 300 Euro jährlich. Einmalzahlungen von mindestens 2500 Euro sind ebenso möglich, wie Zuzahlungen (mindestens 500 Euro pro Einzahlung).

Berücksichtigen muss der Versicherte allerdings Vertragsabschluss- und Vertriebskosten, wie zum Beispiel 5 Prozent auf alle regelmäßigen Zahlungen und Zuzahlungen. Hinzu kommen noch die Depotgebühren und eine Servicegebühr von 18 Euro pro Jahr in der Auszahlungsphase der Basisrente. Ein Wechsel zu einem anderen Rürup Renten-Anbieter ist möglich, wobei in diesem Fall Gebühren von reichlich 50 Euro anfallen. Dies zeigt, dass es auch auf die Gebühren des Anbieters ankommt.



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