Rürup Rente Pflicht, Riester Rente Pflicht, Pflicht zur Altersvorsorge
Mit der Aussage, dass die staatliche Rente als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, werben nicht nur die Versicherer für ihre Produkte sondern mahnen auch Politiker und Wirtschaftsexperten. Gerade Selbständige müssen für ihre Absicherung im Alter sorgen. Waren sie nicht zeitweise als Arbeitnehmer beschäftigt, erhalten sie in der Regel keine staatliche Rente.
Obwohl Experten wie der Präsident der deutschen Rentenversicherung bereits seit geraumer Zeit eine Pflichtversorgung für Gewerbetreibende und Freiberufler fordern, ist diese Pflichtversicherung noch immer nicht eingeführt. Deutschland ist damit innerhalb der EU das einzige Land, in dem es keine Pflicht zur Rentenabsicherung für Selbständige gibt. Die Frage, ob es eine Pflicht zur privaten Absicherung gibt, ist also bisher eindeutig mit „nein“ zu beantworten. Dies gilt nicht nur für selbständig Tätige sondern ebenso für Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer sind ja bereits in der staatlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Politiker versuchen immer wieder, das Thema private Rentenversicherung als Pflichtversicherung auf die Tagesordnung zu bringen. So gab es bereits vor einigen Jahren erste Versuche, die Riester Rente zur Pflichtversicherung für Arbeitnehmer zu erheben. Diesem an sich lobenswerten Ansatz stehen aber einige gravierende Nachteile des bisherigen „Riestermodells“ gegenüber. In den derzeitigen Regelungen ist keine Rente für Hinterbliebene vorgesehen.
Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, würden Witwen oder Witwer also keine Rentenversicherungsleistungen erhalten. Wegen einiger immer noch vorhandener gravierender Nachteile in den angebotenen Modellen der Riester Rente und der Rürup Rente konnte deren Akzeptanz noch nicht auf das gewünschte Niveau angehoben werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen viele Unternehmer und Selbständige um das Überlegen ihres Gewerbes kämpfen müssen, tritt die private Altersversorgung in den Hintergrund.
Obwohl es also bisher keine Pflicht zur privaten Absicherung im Alter gibt, muss dieses brisante Thema in Zukunft Beachtung finden. Allerdings wird es notwendig sein, an den bisher angebotenen Versicherungen „Nachbesserungen“ im Sinne des künftigen Rentners vorzunehmen, damit langfristig die Privatrente zum Erfolgsmodell wird.
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