Rentenversicherung Kinderloser, ohne Kinder Rentenversicherung
Bei der Berechnung der Renten werden die persönlichen Gegebenheiten eines jeden Einzelnen herangezogen. Dazu gehören unter anderem auch die, ob Kinder geboren und erzogen worden sind. Die Zahl der geborenen und im eigenen Haushalt erzogenen Kinder spielt bei der Berechnung und Festsetzung der Renten eine entscheidende Rolle. Dabei wird die Tatsache, dass Kinder erzogen worden sind, in mehrfacher Weise bei der Rente berücksichtigt.
Es kommen unter anderem Kinderberücksichtigungszeiten zum Tragen, die eine günstigere Bewertung von beitragsfreien- und geminderten Zeiten bewirken und in die Berechnung der Rente einfließen. Unter einer Kinderberücksichtigungszeit wird im Allgemeinen die Zeit von der Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres verstanden. Bei mehreren Kindern wird die Zeit von der Geburt des ältesten Kindes bis zum 10.Lebensjahr des jüngsten Kindes bei der Anrechnung zu Grunde gelegt. Diese Zeiten werden ebenfalls bei der Wartezeit von 35 Jahren für die vorzeitige Altersrente und für die Rente nach dem Mindesteinkommen berücksichtigt.
Während dieser Zeiten bleibt der Anspruch auf Rente erhalten. Weiterhin fließen Kindererziehungszeiten in die Berechnung der Rente ein. Das beinhaltet die Zeit von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, die dann bei der Renten angerechnet werden. Für Kinder, die bis zum Jahre 1991 geboren worden sind, wurde dabei ein Jahr berücksichtigt, danach werden für Kinder, die nach 1992 geboren worden sind, drei Jahre angerechnet. Auf alle Fälle sind Kindererziehungszeiten rentenbegünstigend und -steigernd aus.
Sie werden mit 100 % des Durchschnittsentgeltes berechnet, wobei die Zahlungen der Beiträge vom Bund übernommen werden. Die Anrechnung dieser Zeit erfolgt bei dem Elternteil, das auch die Erziehung des Kindes übernommen hat. Zeichnen sich beide dafür verantwortlich, kann von Fall zu Fall entschieden werden, wem die Vergünstigungen bei der Rente angerechnet werden. In der Regel erfolgt die Anrechnung automatisch auf die Mutter, wenn keine anderen Erklärungen abgegeben werden. Diese Zeiten können unter anderem auch Pflegeeltern angerechnet werden. Es zeigt sich also, dass sich die Erziehung von Kindern bei der Berechnung der Rente auf jeden Fall positiv auswirkt.
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