Riester vererben, Riester-Rente bei Tod, Riester Guthaben Erbe
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, der stellt sich diese Frage selbstverständlich zu Recht. Wer möchte schließlich jahrelang Geld einzahlen, was eventuell einfach weg ist, wenn man stirbt? Dies wurde bei der Entwicklung der Riester-Rente allerdings berücksichtigt. Zum Einen ist es möglich, das Guthaben zu vererben, beispielsweise an den Ehepartner oder auch die Kinder.
Diese können nunmehr entscheiden, ob sie es sich auszahlen lassen möchten. Ist dies der Fall, so erhalten Sie in der Regel den Eigenanteil sowie entsprechende Zinsen ausbezahlt. Der Anteil des Staates muss allerdings zurück erstattet werden. Es ist also so, dass ein derartiger Riester-Vertrag im Fall eines Erbes durchaus einen gewissen Geldbetrag für den Erben bedeuten kann. Bei Ehegatten besteht weiterhin die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag weiter zu führen oder diesen, sofern der Ehepartner bereits über einen eigenen Vertrag verfügt, umzuschreiben und einen einzigen Vertrag daraus zu machen.
Auch dies kann sich mitunter sehr lohnen, je nachdem, wie viel bereits eingezahlt wurde. Beachtet werden sollte, dass neben eventuell zu zahlenden Erstattungen an den Staat, der durch die erhaltenen Zuschüsse entsteht, unter Umständen auch Steuerbegünstigungen zurück gezahlt werden müssen. Rückwirkend gesehen können diese schließlich nicht mehr beansprucht werden. Im Falle, dass ein Kind des oder der Verstorbenen als Erbe eingesetzt wird, muss das Geld nicht zwingend ausgezahlt werden.
Sofern das Kind noch minderjährig ist bzw. Kindergeld vom Staat geleistet wird, besteht die Möglichkeit, die bestehende Riester-Rente in eine so genannte Waisen-Rente umzuwandeln, die ebenfalls sehr lukrativ sein kann. Ein Kind ist in einem solchen Fall zumindest zu einem kleinen Teil finanziell abgesichert, wenngleich sich die Höhe der Rentenzahlungen danach richtet, wie viel bereits eingezahlt wurde. Bei hohen Einzahlungen ist demnach auch die auszuzahlende Summe deutlich höher angesetzt, bei geringen Einzahlungen, ist sie geringer.
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