Scheidung Rürup Rente, Ehescheidung Rürup Rente, wer bekommt Rürup bei Scheidung
Eine Rürup- oder Basisrente unterliegt dem Versorgungsausgleich. Damit wird sie allen Formen der Basisversorgung gleichgesetzt. Dies gilt bei einer Scheidung sowohl für die Ansparphase wie auch nach Beginn der Rentenzahlung. Ein so genannter Versorgungsausgleich betrifft die Ansprüche der Eheleute auf eine Altersversorgung. Wird dieser Versorgungsausgleich nicht durch einen Ehevertrag ausdrücklich ausgeschlossen, tritt er im Falle der Scheidung einer Ehe durch Gesetzeskraft ein.
Dies ist insbesondere dann notwendig und sinnvoll, wenn in der Ehe nur ein Ehepartner den Lebensunterhalt verdient hat und der andere Partner nicht oder nur unwesentlich zum Unterhalt beitrug. Es liegt auf der Hand, dass dann fast immer der Partner den Vertrag zur Rürup Rente abgeschlossen hat, der den Hauptanteil des Lebensunterhalts verdiente. Der Versorgungsausgleich bewirkt, dass die während der Ehezeit aus der Basisrente erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden und damit die Grundversorgung beider Eheleute gesichert wird.
Zuständig für die Entscheidung über einen Versorgungsausgleich ist das Familiengericht durch Urteil oder Beschluss. Im Beschluss über den Versorgungsausgleich bestimmt das Gericht, welcher Ehepartner ausgleichspflichtig und welcher ausgleichsberechtigt ist. Es entscheidet ebenfalls über die Höhe des Ausgleichsanspruchs und in welcher Ausgleichsform der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Sollte sich die Höhe zu einem späteren Zeitpunkt verändern (zum Beispiel durch eine Gesetzesänderung), ist eine Überprüfung in einem Abänderungsverfahren beim Familiengericht zu beantragen.
Die Rentenversicherungsträger sind an die Werte gebunden. Es hat daher keinen Sinn, eine Überprüfung dort zu beantragen. Bei einem Rürup Rentenvertrag erfolgt im Fall einer Scheidung die Realteilung des angesparten Kapitals einer Basisrente auf zwei Verträge. Im Gegensatz zu den sonst geltenden strengen Bestimmungen für die Rürup Rente ist diese Form der Übertragung des Vorsorgekapitals ohne steuerlich nachteilige Folgen erlaubt. Grundsätzlich wurde die Frage der Bezugsberechtigung bei Rentenversicherungen nach einer Scheidung in einem Bundesgerichtsurteil geklärt. Selbst wenn der Versicherungsnehmer der Basisrente erneut heiratet, bleibt der ehemalige Partner Begünstigter der Rentenversicherung.
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