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Grundsätzlich ist es so, dass die staatlichen Zulagen nur dann in voller Höhe gezahlt werden, sofern der Versicherungsnehmer seinen Eigenanteil von mindestens 4 % auch in voller Höhe geleistet hat. Ist der Mindest-Eigenanteil nicht gezahlt worden, so wird auch der staatliche Zuschuss lediglich nach dem geleisteten Eigenbeitrag angesetzt. Sofern ein Jahr lang kein Beitrag gezahlt wurde, entfällt der staatliche Zuschuss für dieses Jahr komplett. Wer Anspruch auf die Förderung des Staates hat, der muss diese weiterhin zunächst beantragen.

Nicht nur der eigene Antrag sollte hierfür ausgefüllt werden. Ist ein Ehepartner mit veranlagt, so muss dies ebenso angegeben werden. Auch Kinder, die Berücksichtigung finden sollen, müssen mit angegeben werden. Geschieht dies nicht, so kann die Förderung auch nicht ausgezahlt werden. Schließlich kann der Staat nicht ahnen, wer die Zulage in Anspruch nehmen möchte und wer nicht. Um diesem Problem allerdings entgegen zu wirken, gibt es inzwischen Anträge, die von Dauer sind. Dies soll verhindern, dass die meisten Riester-Versicherten jährlich wieder einen Antrag ausfüllen müssen.

Allerdings unterscheiden sich die Handhabungen hier von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Während die einen einmaligen Antrag hinnehmen, möchten andere, dass jährlich ein neuer Antrag gestellt wird. Die staatlichen Zulagen werden in der Regel bezahlt, sobald sie beantragt wurden. Jedoch erhält der Versicherungsnehmer diese ohnehin nicht sofort ausbezahlt, sodass sie vertragsgemäß „gelagert“ werden. Ausgezahlt werden sie in aller Regel erst, sobald die Rentenzahlungen einsetzen.

Besteht jedoch beispielsweise eine fondesgebundene Riester-Rente, so kommt es weiterhin darauf an, wie der Kurs zum Auszahlungszeitraum ist. Es kann sein, dass Teile der staatlichen Förderung oder auch des Eigenanteils wegfallen, da der Kurs gefallen ist. Viele Menschen schließen deshalb einen Vertrag mit einem zusätzlichen Garantiefonds ab, der gewährleistet, dass zumindest der Eigenanteil letztendlich in Form einer Rente ausgezahlt werden kann.



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