Unterschied Basis Rürup, Basis Rente, Rürup Rente
Diese Frage ist grundsätzlich und kurz mit „nein“ zu beantworten.
Die Form der privaten Altersvorsorge entstand aus den Vorschlägen des Ökonomen Bert Rürup. Die seit 2005 existierende, staatlich subventionierte Rürup-Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht von den Leistungsmerkmalen her sowie der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente, wird aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Der Name Rürup Rente ist eng mit den Arbeiten des Darmstädter Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup verbunden, einem seit Jahren etablierten Ratgeber der Politik. Er beriet nicht nur mehrere deutsche Regierungen, sondern war auch im Ausland als Experte tätig (Österreich, Syrien und Kasachstan). So leitete er unter anderem die „Rürup-Kommission“, die Vorschläge für die langfristige Sicherung der Altersversorgung gab und ihm den Namen „Rentenpapst“ einbrachte.
Ursprünglich war der Ansatz für die Rürup Rente die Sicherung einer grundlegenden Altersversorgung für Freiberufler und andere Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden sind. Diese Privatrente sollte eine grundlegende Absicherung oder Basisabsicherung im Alter für die genannte Gruppe darstellen. Daher kommt auch der Name Basisrente.
Die steuerlich subventionierte Rürup Rente wird auch als Leibrente bezeichnet und wie die gesetzliche Rentenversicherung behandelt. Es besteht also kein Kapitalwahlrecht. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass ein angespartes Kapital aus Beiträgen der Ansparphase oder einer Einmalzahlung im Rentenalter nur zur Vorsorge verwendet und nicht für einmalige Anschaffungen ausgegeben werden kann. Schließlich hätte dies zur sonst Folge, dass der Versicherte im Ruhestand doch wieder auf staatliche Hilfe angewiesen wäre.
Allerdings wird durch die Beiträge zur Rürup Rente meist wirklich nur eine gewisse „Basissicherung“ im Alter erreicht. Da Rürup-Verträge weder beliehen, verschenkt oder übertragen werden dürfen, hat der Gesetzgeber sicherstellen, dass das angesparte Kapital wirklich zur Altersvorsorge verwendet werden muss. Ein weiteres Kriterium, welches die Bedeutung des Wortes Basis-„Rente“ veranschaulicht, ist die mögliche Auszahlung erst ab dem vollendeten sechzigsten Lebensjahr und damit tatsächlich erst im Alter des Ruhestandes.
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