Wer kann Rürup abschließen, für wen ich Rürup Rente gedacht



Für den Abschluss einer Rürup Rente gibt es kein Ausschlusskriterium, welches eine bestimmte Personengruppe betrifft. Grundsätzlich kann also jeder einen Basisrentenvertrag abschließen, gleich ob es sich um einen Arbeitnehmer, Selbständigen oder Beamten handelt. Auch Hausfrauen können einen Rürup-Vertrag unterschreiben, wenn sie in der Lage sind, die vereinbarten Zahlungen zu leisten. Die Frage stellt sich vielmehr, ob die Rürup Rente für jeden eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, eine private Vorsorge für das hohe Alter in finanzieller Hinsicht zu treffen.

Will man die Fördermöglichkeiten den Rürup Rente in Anspruch nehmen, muss man steuerpflichtig sein. Je höher der Einkommensteuersatz ist, umso besser sieht es mit den Fördermöglichkeiten aus (zumindest bis zu festgelegten Obergrenzen). Wenn also z. B. ein Arbeitnehmer durch ein geringes Einkommen keine Steuer zahlt, kann er den Steuervorteil der Rürup Rente nicht nutzen. Dann sollte er lieber nach alternativen Zusatzrenten suchen, wie zum Beispiel die Riester Rente, die über zusätzlich staatliche Zuschüsse den Abschluss eines Vertrages stimuliert.

Es gibt also keine Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen bezogen für den Abschluss einer Basisrente sondern nur Faktoren, die ganz entscheidend die Vorteile dieser Sparform als Rentenversicherung für bestimmte Personengruppen einschränken. Sinnvoll kann der Abschluss eines Rürupvertrages aber auch für ältere Sparer kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter sein. Auch wenn diese vielleicht aus verschiedenen Gründen keine Einkommenssteuer mehr bezahlen, weil sie vielleicht nur noch einem so genannten „Minijob“ nachgehen. Falls sie im vorausgegangenen Berufsleben durch entsprechend hohe Einkünfte Rücklagen gebildet haben, können sie diese oder einen Tei davon als Einmalzahlung in eine Rürup Rente umwandeln.

Der Zahlungsbeginn setzt dann eventuell gleich nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ein. Der Vorteil dabei ist, dass auf den angesparten Betrag bei Einzahlung in die Basisrente keine Abgeltungssteuer anfällt, wie sie sonst eventuell für Zinserträge zu leisten wäre.



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