Wozu schließt man eine Restschuldversicherung ab?
Wer einen Kredit aufnimmt, der hat auch die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschließen, die beide Parteien im Falle des Todes, der Krankheit oder der unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers absichert. Da der Ausfall von Krediten keine Seltenheit ist, bekommen Sie bei einer Bank oft gar keinen Kredit, ohne diese Versicherung abzuschließen.
Restschuldversicherungen sind im Allgemeinen Gruppenversicherungen, die ohne weitere Prüfungen, zum Beispiel ohne Gesundheitsfragen, abgeschlossen werden. Sie sind daher etwas günstiger als eine Einzelversicherung, durch hohe Provisionen jedoch immer noch durchaus in der Lage, die Aufnahme des Kredites deutlich zu verteuern. Zudem verbessern sie nicht das Ranking des Kreditausfallrisikos, das ja genau damit versichert wird.
Restschuldversicherungen werden von den Banken oft nicht in den Effektivzins eingerechnet, sondern dem Kunden am Ende „untergejubelt“. Wurde der Kredit endlich gewährt, ist der Kunde so glücklich und erleichtert, dass er in diesem Moment wohl so ziemlich alles unterschreiben würde – so denken zumindest einige Banken. Eine gute Gelegenheit für die Banken, in diesem Augenblick gleich noch weitere Geschäfte abzuschließen.
Dass ein Kredit an den Abschluss einer solchen Kreditversicherung gekoppelt ist, kann man leicht nachvollziehen. Dass die Kosten jedoch extra berechnet werden, ist nicht notwendig.